die Beschlussvorlage Nr. 011/119-BV wird um 2 Flurstücke und der dazugehörenden Fläche angepasst. Auf Grund der fehlenden Zuarbeit der Kirche ist der Grundsatzbeschluss und die Übernahme des Friedhofs unter den in der Vorlage aufgeführten Kriterien zum 01.01.2021 verschoben worden.

 

Bis zum Sommer ist die Friedhofssatzung der Gemeinde anzupassen und ein Liegeplan zu erstellen. Die in der Vorlage aufgeführten 30,0 T€ sind die geplanten Kosten für die Unterhaltung aller Friedhöfe der Gemeinde Am Großen Bruch.

 

Es wurde vereinbart, dass die Kraft auf dem Friedhof in Hamersleben auf 420,00 Euro-Basis weiter beschäftigt wird.

Es wird angemerkt, dass geänderte Vorlagen demnächst rechtzeitig auszutauschen sind.

Des Weiteren wird empfohlen, die Friedhofsfläche zu verkleinern um Kosten zu minimieren. Dabei ist darauf zu achten, dass dies zeitnah geschieht. Die bleibenden Flächen sind zu widmen und für die Kalkulation erheblich. Es wird empfohlen, sich mit der Abt. Liegenschaften in Verbindung zu setzen, damit eine Vorberatung im Bauausschuss erfolgen kann.

Über die geplanten Granitsäulen für die halbanonymen Gräber hat der Gemeinderat lange gehadert und ist letztendlich zu dem Entschluss gekommen, die geplanten 36,0 T€ in die Spielplätze in Wulferstedt, Neuwegersleben und Hamersleben zu investieren.

Bei einem Vororttermin mit dem Sozialausschuss wurde festgestellt, dass der Friedhof im OT Hamersleben in einem sehr guten Zustand ist.