Der Vorsitzende informiert, dass bei Beschlussfassung ein Bauleitverfahren eingeleitet wird. Innerhalb dieses Verfahrens werden Stellungnahmen der Behörden eingeleitet und ein eingeholt, vor allem der Landkreis, die Untere Naturschutzbehörde.

 

In den Anlagen sind zu erkennen:

-       die Gestaltung der Photovoltaikanlage

-       die eingebaute Höhe

-       der Winkel

-       die Abstände der einzelnen Module, d.h.

die Zwischenräume betragen ca. 2 m. Es werden also Freiräume gelassen.

 

Am Erdboden entsteht keine Wärmeentwicklung. Somit besteht die Möglichkeit unter der Photovoltaikanlage eine Biodiversität zu erhalten.

 

Eine Diskussion aller Ausschussmitglieder fand statt. Mit dem Ergebnis, dass die Biodiversität nicht ausreichend ist und zu viel Natur zerstört wird.

 

Herr Graßhoff begründet die Zustimmung der Beschlussvorlage und informiert, wenn es dazu kommt, dass nach Erwerb der alten Bahnlinie von Neuwegersleben nach Hornhausen über die Leader-Förderung in Höhe von 90 Prozent, ein Radweg gebaut werden kann.

 

Es werden keine Anfragen mehr gestellt. Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.