Der Vorsitzende erläutert den Stand des Umzugs und der noch zu erledigenden Arbeiten für die Kindertagesstätte im Bauernwinkel 1.

·         Kraftstrom in der ehem. Wohnung Köhler für die elektrischen Geräte

·         Türsummer und neuer Eingangsbereich zum Spielplatz

·         Toiletten und Waschbecken für Kinder werden eingebaut

·         im Krippenbereich eine Fäkaltoilette und ein niedrig gesetztes Wachbecken

·         die Toilette auf dem oberen Flur darf nur von den Kindern benutzt werden und wird noch in Jungen- und Mädchenbereich umgebaut,

·         in der Teeküche wird die Toilette für das Personal eingebaut

·         durch die Brandschutzauflagen wird verlangt, dass ein kindgerechter Rettungsweg in Form eines Rettungsturmes aufgebaut wird, dies erfolgt neben dem Sitzungssaal

·         der Spielplatz wird noch ertüchtigt

 

Weitere Arbeiten an der Kita Schloss Trautenburg:

Die Forderungen der Berufsgenossenschaft Absperrungen vorgenommen wird umgehend umgesetzt. Der Fußboden wird geöffnet um festzustellen, ob noch weitere Schäden vorhanden sind.

 

Der Vorsitzende führt aus, wie die Auskunft durch die Fördermittelstelle und der Kommunalaufsicht des Landkreises auf die Anfragen des Verbandsgemeindebürgermeisters lauteten.

Herr Stankewitz erläutert ausführlich das Gespräch bei der Kommunalaufsicht. Dieser legte dar, ob durch die Verwaltung geprüft wurde, ob ein Neubau nicht wesentlich kostengünstiger ist und dass die Kommunalaufsicht auf Grund der Haushaltslage einer Kreditaufnahme kritisch entgegen steht und nach Einreichung beider Haushalte eine Stellungnahme abgeben wird.

Er hofft, dass die Fördermittel STARK V in Höhe von 700 TE im Jahr 2020 umgesetzt werden können und weitere Gelder über Fördermittel oder Kreditaufnahmen bereitzustellen.

 

Auf Anfrage wird erläutert, dass die Umbaumaßnahmen durch die Verbandsgemeinde finanziert werden. Die Renovierung der Kita Schloss Trautenburg macht sich erforderlich, da die Nutzung im Bauérnwinkel 1 nicht den Standard einer Kindertagesstätte erreichen wird.

 

Auf Hinweis über einen Neubau nachzudenken verweist ein Ratsmitglied auf die Folgen. Das Schloss Trautenburg ist ein Einzeldenkmal, das man nie verkauft bekommt und ein Verfall zu hohen Abrisskosten führt. Ein Neubau ist nicht förderfähig, so Herr Schmidt.

 

Für die Nutzung des Bauernwinkels als Kita ist eine vorübergehende Betriebserlaubnis erteilt, bis die Auflagen der Gewerbeaufsicht und des Gesungheitsamtes erfüllt sind. Danach erfolgt eine neue Abnahme, die voraussichtlich auf 5 Jahre festgelegt werden soll.

 

In der Beschlussvorlage fehlt, dass der Gemeinderat die Übertragung des Gebäudes auf die Verbandsgemeinde beschließt. Das Gebäude bleibt in Eigentum der Gemeinde Ausleben. Dazu ist ein Vertrag erforderlich mit Festlegung der finanziellen Mittel.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat die Vorlage zur Beschlussfassung.