Herr Köhler erfragt den Bodenrichtwert der Gemeinde Ausleben. Ihm ist aus der Presse bekanntgeworden, dass nach der Neubewertung der Grundstücke die Grundsteuer durch die Gemeinde angepasst wird.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Quadratmeter Wohnfläche mit dem Grundsteuerwert vom Finanzamt neu feststellt und anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde die Grundsteuer berechnet wird. Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. 

Auf die Anfrage zur Senkung des Hebesatzes zur Grundsteuer erklärt Herr Schmidt, dass diese durch den Gemeinderat beschlossen sind und eine Änderung nicht beachsichtigt ist.

 

Es werden keine Anfragen mehr gestellt.