Die Nussstraße ist ein Verbindungsstück zur Landesstraße. Der LKW Verkehr kann hier nicht verbannt werden.

 

Die Wiederverwendung des Granitpflasters in der Nussstraße wird teurer als eine Asphaltschicht und wird nicht als denkmalgeschützte Maßnahme gefördert.

 

Fördermittelfähig sind nach Auskunft der Fördermittelstelle nur komplette Projekte und nicht halbseitiger Ausbau einer Straße. Auch das Planungsbüro hat davon abgeraten, eine halbseitige Straßenerneuerung vorzunehmen.

Er erläutert die letzten 3 Bauabschnitte und empfiehlt die Maßnahmen fortzuführen.

Es wird empfohlen, dass die Anlieger gehört werden und unter bestimmten Voraussetzungen eine umsetzbare Variante vorzuschlagen.

Der Vorsitzende und die Bauamtsleiterin Frau Kühn beantworten alle gestellten Fragen in Bezug auf die Vorbereitung zum grundhaften Ausbau der Nussstraße.

Dieses Thema wird im nächsten Jahr, zeitig vor Baubeginn, auf die Tagesordnung gestellt.