Mit der Umstellung des Rechnungswesen auf das Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen Doppik seit dem 01.01.2013 ist auch der Jahresabschluss der Stadt Kroppenstedt innerhalb von 4 Monaten nach Ende des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Die Aufstellung der Jahresrechnungen verzögert sich jedoch aufgrund zahlreicher Umstände. Deshalb wurde vom Land Sachsen-Anhalt mit einem Erlass 2020 festgelegt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde ab dem Haushaltsjahr 2023 die Genehmigung der Haushaltssatzung bis zur Vorlage des vollständig und prüffähigen Jahresabschlusses des Vorjahres zurückzustellen hat.

 

Herr Staats möchte eine Erklärung zu Punkt 4:

Auf die Buchung von Rückstellungen …….wird verzichtet.

Frau Schliebener nimmt den Hinweis auf und wird die Anfrage an Frau Püschner weiterleiten.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.