Sitzung: 16.06.2022 SR-KRS/018/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: KRS/050/20-BV/1
Mit der Umstellung
des Rechnungswesen auf das Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen Doppik seit
dem 01.01.2013 ist auch der Jahresabschluss der Stadt Kroppenstedt innerhalb
von 4 Monaten nach Ende des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen.
Die Aufstellung der
Jahresrechnungen verzögert sich jedoch aufgrund zahlreicher Umstände. Deshalb
wurde vom Land Sachsen-Anhalt mit einem Erlass 2020 festgelegt, dass die
Kommunalaufsichtsbehörde ab dem Haushaltsjahr 2023 die Genehmigung der
Haushaltssatzung bis zur Vorlage des vollständig und prüffähigen
Jahresabschlusses des Vorjahres zurückzustellen hat.
Herr Staats möchte
eine Erklärung zu Punkt 4:
Auf die Buchung
von Rückstellungen …….wird
verzichtet.
Frau Schliebener
nimmt den Hinweis auf und wird die Anfrage an Frau Püschner weiterleiten.
Der Vorsitzende
ruft zur Abstimmung auf.