Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Gemäß § 51 Abs. 1 KWG LSA ist die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Kroppenstedt vom Stadtrat zu beschließen.

 

Frau Schliebener verliest den Beschlussvorschlag. Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022.