Sitzung: 16.06.2022 SR-KRS/018/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: KRS/094/22-BV
Gemäß § 51 Abs. 1
KWG LSA ist die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Kroppenstedt
vom Stadtrat zu beschließen.
Frau Schliebener
verliest den Beschlussvorschlag. Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt
die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022.