Der Vorsitzende erläutert, dass Vorlage mit der vom Verbandsgemeinderat identisch ist. Der Verbandsgemeinderat hat die Beschlussfassung bereits durchgeführt.

 

Der Gemeinderat beschließt

-       die Sanierung der Kita einschl. Dach, Dachtragwerk und Deckenbalkenkonstruktionen,

-       die bauliche Vorbereitung für den späteren Ausbau von Teilbereichen des Dachgeschosses zur Schaffung von Räumlichkeiten für die Nutzung als Bewegungs-, Kreativ-, Veranstaltungs- und Lagerraum sowie Bibliothek,

-       den Umzug der Kita in das Gebäude Bauernwinkel 1 in Ausleben,

-       den Finanzierungsvorschlag:

15 % der Gesamtkosten àVerbandsgemeinde

85 % der Gesamtkosten, davon

1/3 àGemeinde Ausleben

2/3à Verbandsgemeinde (am Beispiel der Bezuschussung an den Aufgabenträger im Rahmen der Städtebauförderung).

 

Zur Finanzierung des Vorhabens sollte sich an der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung orientiert werden. Anhand der vorliegenden Kostenberechnung von 1,9 Mio. Euro ergibt sich folgende Kostenbeteiligung:

15 % der Gesamtkosten                                 285.000 €                         Verbandsgemeinde

85 % der Gesamkkosten                             1.615.000 €,

         davon 1/3                                    538.400 €                         Gemeinde Ausleben

         davon 2/3                                 1.076.600 €                         Verbandsgemeinde

 

Da Eigentum und Aufgabe auseinanderfallen, ist nach § 92 Abs. 3 KVG eine entsprechende Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aufgabenträger (Nutzung und Durchführung der Maßnahmen) abzuschließen. Der Entwurf der Vereinbarung über Investitionen und ihrer Änderungen sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen und dürfen erst 6 Wochen nach Anzeige vollzogen werden. Ein entsprechender Entwurf wird gegenwärtig vorbereitet, mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein erstes Gespräch wird am 26.08.2019 stattfinden.

 

Bis zum 31.12.2020 sind die STARK V-Mittel bei der Investitionsbank abzurechnen. Da die bereits bewilligten und die zur Umschichtung auf die Kita Ottleben beschlossenen STARK V-Mittel nicht auskömmlich sind, wird eine Bauabschnittsbildung unumgänglich. Hierzu fand am 12.08.2019 ein Abstimmungsgespräch mit dem Fördergeber statt.

 

Um einer Überprüfung der Fachaufsicht gerecht zu werden, sind noch weitere Aufgaben notwendig, die der Vorsitzende und die Bauamtsleiterin Frau Kühn erläutern.

Im Anschluss an die Erläuterung der Beschlussvorlage erläutert Frau Kühn im Einzelnen und ausführlich die Sanierung der gesamten Kita Ottleben mit Nutzung des Dachraumes.

 

Der Vorsitzende ruft die Mitglieder des Bauausschusses zur Abstimmung einschließlich der zu erwartenden Änderungen auf.

 

Abstimmung: Ja-Stimmen:           7