Frau Kühn informiert ausführlich über die Vorlage. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens gilt nur in Verbindung mit der abschließenden Durchführung der zweiten Stufe des Bebauungsplanes und der Erklärung des Bauherren nach § 33 Baugesetzbuch zur Anerkennung der Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes “Feuerwehrhaus mit Gemeindesaal” Gemeinde Am Großen Bruch, Ortsteil Wulferstedt.

 

Im Rahmen der weiteren Durchführung des Bebauungsplanes und zur Einrichtung des Bauantrages sind sowohl das Schalltechnische Gutachten, der Umweltbericht als auch die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen zu überarbeiten.

 

Der Entwurf des B-Planes ist abermals öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

 

Herr Freimann spricht das Schalltechnische Gutachten und die Parkplatzsituation für den Saal an. In der Vorlage AGB 148/22-BV ist auf der Seite 19 und 20 die Parkplatzsituation beschrieben. Ebenfalls in der Vorlage ist auf Seite 25 bis 27 die Schallschtuz-Situation beschrieben.

 

Es werden keine weiteren Anfragen gestellt.

 

Die Vorlage wird einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.