Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Das derzeitige Baufeld ist vollständig verkauft. Daher soll ein entsprechender Plan für ein neues Baugebiet erstellt werden. Der Aufstellungsbeschluss muss korrigiert werden, da das Baufeld kleiner geworden ist. Der Vorsitzende trägt zu den aktuellen Ergebnissen der Vorberatung zu den Festlegungen im B-Plan vor. Herr Schmidt bittet um Bestätigung, dass die Vorgaben in den Plan eingearbeitet werden können.

 

Herr Röper befürwortet die Festlegung der Geschossigkeit, da die hinteren Grundstücke höher gelegen sind. Damit sollten diese nur eingeschossig bebaut werden.

 

Der Vorsitzende erklärt die Geschossigkeit an einem Plan. Diese würde er auch bei der Planung entsprechend darstellen lassen.

 

Herr Jekal bekommt das Rederecht. Er erfragt, ob eine Stadtvilla zulässig ist.

Der Vorsitzende bestätigt, dass dies bei einer Zweigeschossigkeit möglich ist.

 

Herr Jekal trägt vor, dass eine Stadtvilla aus seiner Sicht nicht in den dörflichen Kontext passt. Er erfragt die Meinung der anderen Gemeinderäte.

 

Der Vorsitzende stellt die Möglichkeiten zur Einschränkung in der Bebaubarkeit dar.

 

Herr Riedl spricht sich für eine Viefalt in der Bebaubarkeit aus. In der Vergangenheit gab es keine Regularien. Dies wünscht er auch zukünftig nicht.

 

Herr Mager schlägt vor erstmal zweigleisig zu fahren.

 

Herr Riedl bittet um die Fachmeinung eines Architekten.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass grundsätzlich Einigkeit besteht. Die genauen Baufelder der unterschiedlichen Geschossigkeit müssen nach dem Vorliegen eines Vorschlags diskutiert werden. Ob es Festlegungen zu den örtlichen Bauvorschriften geben soll, wird später entschieden.

 

Herr Röper erfragt, wann die Grundstücksgrößen festgelegt werden.

Der Vorsitzende stellt die unterschiedlichen Möglichkeiten vor. Mit der Straßenplanung muss dies endgültig festgelegt werden.