Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Stankewitz führt aus, das für eine Fläche ein Kaufantrag vorliegt. Ein entsprechender Kaufvertragsentwurf ist in Erarbeitung. Damit bleiben nun noch zwei Grundstücke mit rund 1000 Quadratmetern über. Für diese Grundstücke läuft derzeit eine Anfrage zu den Erschließungskosten Schmutzwasser. Die Antwort steht noch aus. Die Verwaltung kann den Antrag nicht befürworten. Die Flächen befinden sich nicht innerhalb eines B-Plan Gebiets. Daher können keine Kosten nach BauGB für die Erschließung weitergegeben werden. Für die Folgekosten müssen die Grundstückseigentümer entsprechend über den Verkaufspreis belastet werden. Im Verhältnis zu anderen Grundstücken empfindet Herr Stankewitz den festgesetzten Verkaufspreis für gerechtfertigt.

 

Es findet ein Austausch über die örtliche Lage der Grundstücke und die Erschließungssituation statt.

 

Verständnisfragen oder sachliche Hinweise zum Antrag werden nicht geäußert. Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung über den Antrag auf.

Der Antrag wird mit 9 Gegenstimmen, 4-Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.