Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt. Er geht auf die Kalkulation ein und trägt ein Beispiel vor. Der Sozialausschuss empfiehlt die Kostendeckung von 30 Prozent zu beschließen.

 

Herr Freimann bekommt das Rederecht. Er erfragt, warum die Stele und die Erdbestattung mit Platte als halbanonyme Bestattungsformen angeboten werden.

 

Herr Graßhoff trägt vor, dass für beide Formen Nachfrage besteht. Daher ist dies in die Satzung eingearbeitet worden.

 

Frau Traunsberger ergänzt, dass die Bestattungsform Urnenbeisetzung mit Rasenplatte herausgenommen wurde. Dies ist nur an der Stele möglich. Es gibt nur Erdbestattung mit Platte.

 

Herr Blaik erfragt, wie es sich mit den Gebühren bei einem Doppelgrab verhält, da die Bestattungen zeitversetzt stattfinden.

 

Frau Traunsberger führt aus, dass die Grabstelle dann um die neue Liegezeit verlängert werden muss, sobald die zweite Bestattung stattfindet. Die Kosten sind entsprechend Gebührensatzung zu entrichten.

 

Die Kosten für die Trauerhallennutzung wird noch in die Gebührensatzung eingepflegt. Die Verwaltung und der Bürgermeister empfehlen 100 EUR aufzunehmen. Dies wird in die Satzung bis zum Gemeinderat eingearbeitet.

 

Es liegen keine weiteren Fragen der Mitglieder vor.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung mit dem Vorschlag 30 Prozent Kostendeckung inklusive Trauerhallennutzung mit 100 Euro auf.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig an den Gemeinderat weitergeleitet.