Der Haushalt der Stadt Kroppenstedt erfordert es, weitere Einnahme-möglichkeiten auszuschöpfen.

Eine Möglichkeit ist die Anhebung der Hundesteuersätze.

Herr Willamowski macht zu diesem Tagesordnungspunkt einige Ausführungen.

So werden neben der Einnahmemöglichkeit auch ordnungspolitische Ziele, wie der Begrenzung der gehaltenen Hunde, verfolgt.

Die Hundesteuer fließt in den Haushalt der Stadt Kroppenstedt zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. 

Auf Vorschlag des Verbandsgemeindebürgermeisters werden die jährlichen Hundesteuersätze

-       für den ersten Hund von                                                           32,00 € auf          45,00 €

-       für den zweiten Hund von                                                        40,00 € auf          55,00 €

-       für den dritten und jeden weiteren Hund von                 50,00 € auf          75,00 €

angehoben.

 

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.