Die haushaltsmäßige Situation der Stadt Kroppenstedt erfordert es, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten und weitere Maßnahmen auszuschöpfen.

Demzufolge werden die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für die Stadt Kroppenstedt festgesetzt:

 

Grundsteuer A:

-       für land- und forstwirtschaftliche Betriebe        von 235 v.H. auf               345 v.H.

Grundsteuer B:

-       Für die Grundstücke                                     von 365 v.H. auf               420 v.H.

Gewerbesteuer

Diese Satzung                                                                  von 350 v.H. auf               375 v.H.

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.