Sitzung: 10.02.2022 HA-KRS/012/2022
Vorlage: KRS/079/22-BV
Die haushaltsmäßige Situation der Stadt Kroppenstedt erfordert es, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten und weitere Maßnahmen auszuschöpfen.
Demzufolge werden die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für die Stadt Kroppenstedt festgesetzt:
Grundsteuer A:
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 235 v.H. auf 345 v.H.
Grundsteuer B:
- Für die Grundstücke von 365 v.H. auf 420 v.H.
Gewerbesteuer
Diese Satzung von 350 v.H. auf 375 v.H.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.