Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt Frau Schliebener das Wort zur Berichterstattung.

In den Kindertagesstätten gibt es keine Testpflicht. Es werden jedoch pro Woche 2 Tests angeboten. Das sieht der Erlass des Sozialministeriums vor. Abgesehen von einer Einrichtung werden durchschnittlich 80 – 90% der Kinder freiwillig getestet. Bei Erkältungssymptomen müssen die Eltern abklären lassen, ob es sich um eine Corona-Erkrankung handelt. Ungeimpftes Personal testet sich täglich. Des Weiteren wird über die derzeitige Belegung/Auslastung in den Kindereinrichtungen informiert.

 

In diesem Zusammenhang wünscht sich Herr Gürke eine einheitliche Regelung zur Information der Eltern in Bezug auf Corona-Maßnahmen, da dies unterschiedlich bzw. auch gar nicht von den Einrichtungen gehandhabt wird. Frau Schliebener erklärt, dass diese Information Aufgabe der Kita-Leitung nach vorheriger Absprache mit dem Elternkuratorium ist (z.B. coronabedingte Änderung der Öffnungszeiten) und verweist auf den Erlass des Sozialministeriums, der jeder Kita-Leitung vorliegt.

Herr Gürke nimmt das zur Kenntnis und bittet um ein Update zur nächsten Sitzung.