Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder, den Verbandsgemeindebürgermeister und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Es sind 11 von 15 Mitgliedern anwesend. Damit ist auch die Beschlussfähigkeit gegeben.

 

Der Vorsitzende gibt den Hinweis auf die elektronische Aufzeichnung der Sitzung für die Erstellung des Protokolls.