Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt. Er erteilt Herrn Stankewitz das Wort.

 

Herr Stankewitz führt aus der Begründung und zu den einzelnen Beschlusspunkten aus. Dabei nimmt er Bezug auf die aktuellen Maßnahmen “Ganztagsbetreuungsfinanzierung” und die damit verbundene Richtlinie. Diese war Grundlage für die Beschlusspunkte. Inwieweit es Veränderungen zum angekündigten Aufruf gibt, steht noch nicht fest.

 

Herr Gürke erfragt, inwieweit die Mitgliedsgemeinde sich finanziell an dem Vorhaben beteiligt.

 

Herr Stankewitz führt aus, dass im Haushalt der Gemeinde Am Großen Bruch ein Zuschuss an die Verbandsgemeinde eingeplant ist und dieser auch in der Verbandsgemeinde als Einnahme berücksichtigt wird.

 

Herr Riedl erfragt, ob die Finanzierung analog der bereits umgesetzten Projekte erfolgt.

 

Herr Stankewitz antwortet, dass die Finanzierung entsprechend der Regelung 1/3 von 85 Prozent der Gesamtkosten aufgebaut ist. Damit ist der Zuschuss der Mitgliedsgemeinde in genau diesem Verhältnis geplant. Wenn beide Haushalte genehmigt sind und die genaue Lage des Ersatzneubaus bekannt ist, muss das Grundstück an die Verbandsgemeinde übertragen werden. Dafür sind dann separate Beschlüsse notwendig. Zusätzlich dazu ist auch ein Vertrag nach §92.3 KVG zu beschließen und vorab der Kommunalaufsicht zur Genehmigung anzuzeigen. Die Gemeinde Am Großen Bruch plant den Beschluss der Haushaltssatzung am 22.12.2021. Der Hauptausschuss hat diese einstimmig empfohlen.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.