LEADER – Aktionsgruppen werden von der Landesregierung in Zukunft nur  in einer Rechtsform genehmigt.

Außerdem muss auf Grund gesetzlicher Vorgaben die Einwohnerzahl des künftigen Gebietes der LAG mindestens 30000 Einwohner betragen.

Deshalb werden sich die LAG Börde (Verbandsgemeinde „Westliche Börde“ und Stadt Oschersleben) sowie die LAG „Bördeland“ (Stadt Wanzleben – Börde, Gemeinde Sülzetal und Gemeinde Bördeland) zusammenschließen.

Der Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde „Westliche Börde“ wird autorisiert an den Vorbereitungsmaßnahmen zur Bildung einer Lokalen Aktionsgruppe in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mitzuwirken.