Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet auch hier Frau Kühn um Erläuterung.

 

Frau Kühn erläutert, dass Maßnahmen für die Beitragspflichten nach dem 31.12.2019 entstanden sind, keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen. Für die durch das Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen entstandenen Beitragsausfälle kann ein Erstattungsantrag beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Eine Bedingung für die Erstattung ist, dass das Vergabeverfahren bis zum 09.09.2020 eingeleitet und der Antrag auf Erstattung bis 31.12.2025 gestellt wurde.

 

Sie verweist auf die Vorlage und erläutert die Berechnung für den Beitragssatz für das Jahr 2021. Dieser beträgt 0,02776 €/m².

 

Es werden keine Anfragen mehr gestellt.

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

Die Vorlage wird dem Stadtrat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.