Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Er erteilt Frau Kühn das Wort. Frau Kühn verweist auf die Vorlage für die Festlegung des Beitragssatzes für das Haushaltsjahr 2020.

 

Der Landtag Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15.12.2020 (GVBl. LSA Nr. 48/2020) das Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert hat, dass für die Maßnahmen, für die Beitragspflichten nach dem 31.12.2019 entstanden sind, keine Straßenausbaubeiträge nach §§ 6 und 6a Kommunalabgabengesetz mehr erhoben werden dürfen.

 

Sie erläutert die Voraussetzungen für die Erstattung der Beiträge durch das Land und die Berechnung der Beiträge (siehe Beschlussvorlage).

 

Die entstandenen Kosten wurden errechnet und der endgültige Beitragssatz für das Abrechnungsjahr 2020 beträgt 0,019166 €/m².

 

Es werden keine Anfragen mehr gestellt.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf. Die Vorlage wird einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.