Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er führt zu den Festsetzungen aus dem letzten Bauabschnitt aus. Der Vorsitzende möchte gern eine Rückmeldung vom Hauptausschuss, inwieweit die Vorgaben auch für den neuen Bauabschnitt gelten sollen.

 

Herr Heinemann gibt zu bedenken, ob die Geschossigkeit auf das 1,5 fache begrenzt werden sollte.

 

Herr Gürke stimmt dem zu und befürwortet den Vorschlag. Möglicherweise kann auch im Geltungsbereich unterschieden werden.

 

Herr Stankewitz gibt den Hinweis, dass dies auch Auswirkungen auf die Schmutzwasserschließungsvereinbarung hat. Dies wirkt sich auch darauf aus, dass die Kosten für den Einzelnen unterschiedlich sind.

 

Herr Röper sieht die 2-Geschossigkeit ebenfalls kritisch.

 

Der Vorsitzende soll prüfen, inwieweit die Splittung des Geltungsbereiches in der Geschossigkeit möglich ist.