Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt Frau Kühn das Wort.

 

Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs erläutert Frau Kühn die Vorlagen GRÖ/194/21-BV (TOP 8), GRÖ/196/21-BV (TOP 9) und GRÖ/197/21-BV (TOP 10).

 

Für das Vorhaben “Seniorenhäuser Zur Seeburg” wurde bereits vom Stadtrat am 22.12.2020 als vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen. Im Rahmen der Trägerbeteiligung stellte sich heraus, dass die vorhandene Bebauung entlang der B 81 (Lange Reihe) aus dem B-Plan-Gebiet herauszunehmen ist. Die Sanierung der Gebäude kann über einen separaten Bauantrag in Verbindung mit einer denkmalrechtlichen Genehmigung erfolgen.

Aus diesem Grund ändert sich das B-Plan-Gebiet. Daher ist eine Neuaufstellung des B-Planes zu beschließen und der Beschluss vom 22.12.2020 aufzuheben.

 

Die im Rahmen des TÖB - Verfahrens zum Vorentwurf des vorherigen B-Planes wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Der vorliegende geänderte Entwurf ist öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange (TÖB) nochmals zu beteiligen.

 

Zur Durchführung und Kostenübernahme des Bauleitplanverfahrens wurde mit dem Investor bereits ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Aufgrund der Änderung des Baugebietes ist dieser Vertrag anzupassen.

 

Auf die Anfrage, wann dort mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen wird, erklärt Frau Kühn, dass nach Entstehen der Rechtsverbindlichkeit des B-Planes, voraussichtlich Mitte 2022, begonnen werden kann. Die Sanierung des vorhandenen Gebäudekomplexes kann der Investor in Abstimmung mit dem Landkreis Börde sofort vorbereiten, da dieser Bereich nicht mehr im Geltungsbereich des B-Planes liegt.

 

Der Vorsitzende ruft die Vorlage zur Abstimmung auf.

 

Die Vorlage wird einstimmig bestätigt und zur Beschlussfassung empfohlen.