Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt Frau Kühn das Wort.

 

Frau Kühn erläutert ausführlich die Vorlage und geht dabei chronologisch auf die Entwicklung und Umsetzung des Städtebauförderprogramms in der Stadt Gröningen seit 1994/1995 ein.  Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde im Jahr 1997 die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet “Stadtkern Gröningen” beschlossen. 2010 wurde die Stadt Gröningen in das neue Städtebauförderprogramm “Kleinere Städte und Gemeinden” aufgenommen. Hier erfolgte die Reduzierung und Änderung des Sanierungsgebietes durch die 1. Änderung der Sanierungssatzung. Seit 2021 wird die Städtebauförderung im Programm “Lebendige Zentren” fortgeführt. Grundsätzlich sind Sanierungsgebiete, die vor dem 01.07.2007 bekannt gemacht wurden, bis zum 31.12.2021 aufzuheben, wenn keine andere Frist für die Sanierung festgesetzt wurde. Da trotz der erreichten Aufwertung des Ortsbildes weiterhin noch städtebauliche Missstände vorhanden sind und deren Beseitigung bis zum 31.12.2021 nicht erfolgen kann, besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Sanierungssatzung zu verlängern. Umzusetzende Maßnahmen sind die Gestaltung des Quartiers Edelhof, die Reduzierung/Beseitigung von Leerstand und Mindernutzungen im Sanierungsgebiet, Klimaschutzprojekte und Umsetzung barrierearmer Infrastruktur.

Die Anfragen der Mitglieder werden beantwortet.

 

Der Vorsitzende ruft die Vorlage zur Abstimmung und Beschlussempfehlung auf.

 

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.