Der Vorsitzende ruft die Beschlussvorlage auf.

Nach der Diskussion über die Nutzung und Eigentumsfrage wird folgender Formulierung aufgenommen und im Beschluss niedergeschrieben:

 

Bevor die Bestätigung/Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt, ist von den 4 Eigentümern die Einwilligungserklärung einzuholen, dass sie wissen um was es geht. Damit ist der Satzungsbeschluss als Empfehlung an den Gemeinderat weiterzuleiten.