Sitzung: 30.09.2021 HA-KR/022/2021
Vorlage: KRS/062/21-BV
LEADER – Aktionsgruppen werden von der Landesregierung in Zukunft nur in einer Rechtsform genehmigt.
Außerdem muss auf Grund gesetzlicher Vorgaben die Einwohnerzahl des künftigen Gebietes der LAG mindestens 30000 Einwohner betragen.
Deshalb
werden sich die LAG Börde (Verbandsgemeinde „Westliche Börde“ und Stadt
Oschersleben) sowie die LAG „Bördeland“ (Stadt Wanzleben – Börde, Gemeinde
Sülzetal und Gemeinde Bördeland) zusammenschließen.
Der
Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde „Westliche Börde“ wird
autorisiert an den Vorbereitungsmaßnahmen zur Bildung einer Lokalen
Aktionsgruppe in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mitzuwirken.