Die Annahme von Spenden über einen Betrag von 100,00 € bedarf laut Kommunalverfassungsgesetz vom 30.10.2014 einen Beschluss des Stadtrates. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Kroppenstedt ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,00 € notwendig ist. Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Annahme von Spenden für die Sanierung des Freikreuzes in Höhe von je 250,00 €; 200,00 € und 5000,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Den Stadträten liegt eine Sponsoringvereinbarung der AVACON Netz GmbH zur finanziellen Unterstützung der Stadt Kroppenstedt in Höhe von 1500,00 € für die Sanierung des Freikreuzes vor. Der Stadtrat steht dieser Spende grundsätzlich positiv gegenüber, jedoch nicht mit den vom Sponsor geforderten Gegenleistungen.

 

Herr Willamowski erklärt, die Sponsoringvereinbarung mit der AVACON Netz GmbH in der vorliegenden Form nicht zu unterschreiben.

Frau Schliebener macht den Vorschlag, Kontakt mit der AVACON zwecks Änderung des Vertrages aufzunehmen.     

                                                                            

Die Beschlussvorlage KRS/067/21-BV Annahme von Spenden- Sponsoringvertrag wird einstimmig bis zur Klärung ausgesetzt.