Sitzung: 30.09.2021 SR-KR/014/2021
Die Annahme von Spenden über einen Betrag
von 100,00 € bedarf laut Kommunalverfassungsgesetz vom 30.10.2014 einen
Beschluss des Stadtrates. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Kroppenstedt
ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über
5000,00 € notwendig ist. Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Annahme von
Spenden für die Sanierung des Freikreuzes in Höhe von je 250,00 €; 200,00 € und
5000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Den Stadträten liegt eine
Sponsoringvereinbarung der AVACON Netz GmbH zur finanziellen Unterstützung der
Stadt Kroppenstedt in Höhe von 1500,00 € für die Sanierung des Freikreuzes vor.
Der Stadtrat steht dieser Spende grundsätzlich positiv gegenüber, jedoch nicht
mit den vom Sponsor geforderten Gegenleistungen.
Herr Willamowski erklärt, die Sponsoringvereinbarung mit der AVACON Netz GmbH in der vorliegenden Form nicht zu unterschreiben.
Frau Schliebener macht den Vorschlag,
Kontakt mit der AVACON zwecks Änderung des Vertrages aufzunehmen.
Die
Beschlussvorlage KRS/067/21-BV
Annahme von Spenden- Sponsoringvertrag wird einstimmig bis zur Klärung
ausgesetzt.