Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Siedlung Paulshöhe liegt den Stadträten vor. Daraus ist keine Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher oder privater Belange erkennbar, so das keine Beschlüsse erforderlich sind.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Siedlung Paulshöhe Kroppenstedt durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen.