Sitzung: 30.09.2021 SR-KR/014/2021
Vorlage: KRS/062/21-BV
Zur Lokalen Aktionsgruppe „Börde“,
der auch die Stadt Kroppenstedt angehört, waren bisher kommunale Vertreter sowie Wirtschafts- und
Sozialpartner aus der Westlichen Börde und der Stadt Oschersleben vertreten.
Mit dem Ende der Förderperiode 2013 bis 2020 erlischt auch die LAG „Börde“.
Frau Schliebener informierte
über die Bildung einer Interessengemeinschaft zur Erarbeitung der neuen Lokalen
Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2021 bis 2027, die in eine Rechtsform umgewandelt werden
muss. Die von allen beteiligten bevorzugte Rechtsform ist der eingetragene
Verein. LEADER –
Arbeitsgruppen werden in Zukunft von der Landesregierung nur noch genehmigt,
wenn sie sich in einer Rechtsform organisieren.
Die Frage nach einer Mitarbeit der
Ratsmitglieder in dem zu gründenden Verein wird Frau Schliebener an Herrn
Stankewitz weiterleiten.
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben muss die
Einwohnerzahl des künftigen Gebietes der LAG mindestens 30000 Einwohner
betragen. Um das zu erreichen, ist ein Zusammenschluss mit anderen
Aktionsgruppen unumgänglich.
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt
beschließt die Bildung einer Interessengemeinschaft zur Erarbeitung der neuen
Lokalen Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2021 bis 2027 und
autorisiert den Verbandsgemeindebürgermeister, an den Vorbereitungsmaßnahmen
zur Bildung der LAG in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mitzuwirken.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur
Abstimmung.