Zur Lokalen Aktionsgruppe „Börde“, der auch die Stadt Kroppenstedt angehört, waren bisher kommunale Vertreter sowie Wirtschafts- und Sozialpartner aus der Westlichen Börde und der Stadt Oschersleben vertreten. Mit dem Ende der Förderperiode 2013 bis 2020 erlischt auch die LAG „Börde“.

 

Frau Schliebener informierte über die Bildung einer Interessengemeinschaft zur Erarbeitung der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2021 bis 2027,  die in eine Rechtsform umgewandelt werden muss. Die von allen beteiligten bevorzugte Rechtsform ist der eingetragene Verein. LEADER – Arbeitsgruppen werden in Zukunft von der Landesregierung nur noch genehmigt, wenn sie sich in einer Rechtsform organisieren.

 

Die Frage nach einer Mitarbeit der Ratsmitglieder in dem zu gründenden Verein wird Frau Schliebener an Herrn Stankewitz weiterleiten.

 

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben muss die Einwohnerzahl des künftigen Gebietes der LAG mindestens 30000 Einwohner betragen. Um das zu erreichen, ist ein Zusammenschluss mit anderen Aktionsgruppen unumgänglich.

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Bildung einer Interessengemeinschaft zur Erarbeitung der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2021 bis 2027 und autorisiert den Verbandsgemeindebürgermeister, an den Vorbereitungsmaßnahmen zur Bildung der LAG in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mitzuwirken.

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.