Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Gültigkeit der Wahl des Gemeinderates am 26.05.2019 gemäß § 51 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA).