Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Er führt aus, dass die neue Förderperiode mit Änderungen verbunden ist. Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) müssen sich in einer Rechtsform mit juristischem Charakter zusammenfinden. Die LAG Börde hat sich für die Form eines Vereins entschieden. Weiterhin kann die LAG ab 30.000 Einwohnern gegründet werden. Da die Stadt Oschersleben und die Verbandsgemeinde Westliche Börde mit ihren Einwohnern unterhalb dieser Grenze bleiben, wird mit der LAG Bördeland, bestehend aus den Einheitsgemeinden Wanzleben und Sülzetal, ein Dachverband gegründet. Die Fördermittelgebiete sollen getrennt beibehalten werden. Die Fördermittel, die der Dachverband zukünftig erhält, werden anhand der Einwohnerzahlen aufgeteilt. Mit diesem Beschluss wird der Verbandsgemeindebürgermeister beauftragt, die Verbandsgemeinde zur Gründung des Dachverbandes der LAGs zu vertreten.

 

Der Vorsitzende stellt den Grundsatzbeschluss zur Abstimmung.