Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Änderungsanträge zur Tagesordnung des öffentlichen Teiles der Sitzung werden nicht gestellt.

 

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung, hier den öffentlichen Teil, zur Abstimmung.

 

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil wird einstimmig angenommen und somit festgestellt.