In der Beschlussvorlage AGB/108/21-BV ist im Beschlussvorschlag die Maßnahme ausführlich erläutert.

In der Begründung wird auch dargelegt, dass die Gemeinde Am Großen Bruch in den nächsten Jahren nicht in der Lage sein wird die finanziellen Mittel für eine Sanierung aufzubringen, dies ist der Hauptgrund einer Veräußerung.