Die L104 wurde per 14.07.2021 für den Verkehr freigegeben. Es sind noch Restarbeiten offen. Am Grundstück Loof ist eine Sichtmauer durch den Baubetrieb zu errichten. Dies sollte eigentlich in der 33. KW umgesetzt werden. Die Ausführung ist weiterhin offen. Auch sind noch 7 Gullideckel zu tauschen. Es wurden gebrauchte Gullideckel verbaut. Bis Ende September sollen die Restarbeiten erledigt sein. Dann erfolgt die Abnahme der Straße.

 

Im Grünbereich an der Straße werden 10 Winterlinden gepflanzt. Am Gedenkstein werden 3 Rotdorn-Bäume gepflanzt.

 

Herr Röper gibt den Hinweis, dass am Kinoberg eine Zufahrt mit Kopfsteinpflaster hergestellt wurde. Die Zufahrt ist sehr schräg gebaut, so dass der Fußgängerweg aus seiner Sicht nicht nutzbar ist.

 

Herr Schmidt kennt das Problem. Er wird dies auf der nächsten Beratung ansprechen.

 

Am Donnerstag findet bei der LSBB eine Beratung statt. Dort geht es um den letzten Bauabschnitt. Die LSBB würde in Vorleistung gehen. Die Gemeinde müsste dann erst später ihren Eigenanteil aufbringen. Die Vereinbarung mit der LSBB kann erst nach Beschluss, Genehmigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung unterschrieben werden. Der genaue Termin der Zahlung muss abgestimmt werden.

 

Im nächsten Bauabschnitt entfallen die Bäume am Bach. Auf der gegenüberliegenden Seite werden die Ersatzpflanzungen vorgenommen. Das Land möchte in der Winterperiode die Bäume fällen.

 

Herr Klings erfragt, ob auf der anderen Bachseite Bäume gepflanzt werden können, um diesen zu beschatten.

 

Herr Schmidt sieht nach Rücksprache mit einem Fachbetrieb keine Chance. Der Gemeinderat hat bereits die hochstämmigen Hainbuchen beschlossen.

 

Herr Mager bittet Herrn Schmidt im nächsten Bauausschuss die Planungsunterlagen nochmal vorzustellen. Herr Schmidt wird der Bitte nachkommen.

 

Es gab eine Anfrage zum Kurvenbereich L104 im Bereich Peking im letzten Hauptausschuss. Durch die Fahrbahnmarkierung ist laut mündlicher Aussage ein Zusatzschild „abbiegende Hauptstraße“ nicht nötig. Herr Schmidt wartet derzeit auf die schriftliche Stellungnahme.

 

Weitere Rückfragen und Hinweise liegen nicht vor.