Der Vorsitzende informiert, dass die L 104 von der Kaufhalle bis zur Beckendorfer-Straße mit Zustandsfeststellung für den Verkehr freigegeben wurde. Grund ist, dass die Mauer bei Fam. Loof noch nicht errichtet wurde. Die Strabag hatte den Auftrag erhalten und ihr wird auferlegt, sich um die Fertigstellung zu kümmern.

 

Bei der Abnahme wurde festgestellt, dass verschiedene gebrauchte Gullideckel eingebaut sind. Die Firma hat die Auflage, bis Ende September die Deckel mit Fassung auszutauschen.

 

Zum letzten Bauabschnitt der L 77 berichtet der Vorsitzende, dass das Land und der TAV bereit sind, den letzten Abschnitt zu bauen. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Maßnahme vorfinanzieren, bis die Gemeinde zahlungsfähig ist.

Gleichzeitig sind die Voraussetzungen in Ausleben und Ottleben für den Breitbandanschluss zu gewährleisten. Die Fußwege und der Regenwasserkanal sind Sache der Gemeinde, darum muss die Gemeinde den Auftrag auslösen. Der Vorsitzende versichert, dass er nur unterschreibt, wenn die Gemeinde von der Zahlung freigestellt ist, bis sie wieder moderat ist.

 

Die Vorausleistungen für die L 104 sind bis 31.12.2021 durch die Gemeinde zu erstatten. Das Land hat bis zum Jahr 2025 Zeit die Straßenausbaubeiträge an die Kommunen zu erstatten. Es wurde signalisiert, dass eine Durchführungsverordnung erarbeitet wird, und der Verwaltung gesonderte Formulare vom Land zugestellt.

 

Frau Kühn berichtet, dass das Land den Kommunen mitteilt, wann und wie die Antragstellung zu erfolgen hat. Jede Baumaßnahme muss Straßenweise und einzeln beim Land eingereicht werden.

 

Die Anfrage von Herrn Mager, wie die Zahlungsmodalitäten festgehalten werden, beantwortet der Bürgermeister wie folgt: Die Gemeinde Ausleben beauftragt ihre Baulose, den halben Regenwasserkanal und die Nebenanlagen. Die Bezahlung wird gestundet durch das LSBB. Die Laufzeit wird noch verhandelt. Das heißt, dass erst nach Erstattung der Straßenausbaubeiträge durch das Land an die Kommune bzw. eine Zusicherung des Landes erfolgt ist.

Nach Abschluss der Vereinbarung wird der Bürgermeister den Gemeinderat über den Wortlaut informieren.

Der Auftrag muss im Herbst durch das Land Sachsen-Anhalt ausgeschrieben werden.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass für den letzten Abschnitt laut B-Plan, Bäume zu fällen sind. Auch dies muss umgehend beauftragt und bis Februar 2022 durchgeführt werden.