Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Bock meldet sich zu Wort und bekommt das Fragerecht.

 

Herr Bock erfragt, wo er Einblick in die Tagesordnung erhält.

Herr Graßhoff antwortet, dass diese in den Aushangkästen öffentlich bekannt gemacht wird.

 

Die Anfrage von Herr Bock ist damit beantwortet. Eine schriftliche Antwort ist nicht mehr notwendig.