Herr Kaczur enthält sich der Diskussion und Abstimmung und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Der Stadtrat Kroppenstedt hat mit Datum vom 01.10.2020 den Aufstellungsbeschluss beschlossen. Damit wurde das Bauleitverfahren eröffnet. Das Planungsbüro hat daraufhin nach den Vorstellungen der Stadträte und des Investors einen Vorentwurf entwickelt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden eingeholt.

In der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Magdeburg (Anlage 3) wurde darauf verwiesen, dass die Darstellung der Gebietsausweisung “Wohnbebauung” nicht mit der Planung des Investors vereinbart ist. Der bestehende Widerspruch ist nicht abwägbar. Die Festsetzung des Gebietscharakters muss überarbeitet werden.

Der Entwurf wurde dahingehend überarbeitet und liegt nun in der Anlage 1 und 2 vor.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung für einen Monat für die Öffentlichkeit auszulegen. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange und die Behörden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Im Anschluss daran erfolgt die Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen.

 

Es werden keine Anfragen mehr gestellt. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung