Der Bürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf. Es liegen keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift vor. Auch in der Sitzung werden keine weiteren Punkte zu Protokoll gegeben.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

Die Niederschrift, hier für den öffentlichen Teil, wird einstimmig mit zwei Enthaltungen bestätigt.