1.) Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Grundschüler der Verbandsgemeinde im Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 an den selbstständigen Grundschulstandorten Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zu beschulen.

2.) Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Schließung einzelner Standorte aus, solange die gesetzlich vorgegebenen Mindestschülerzahlen eingehalten werden.

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundschulstandorten Hamersleben und Gröningen umgehend ein Konzept zur Gründung eines Schulverbundes zu erarbeiten. Sollten dann im Zeitraum der Schulentwicklungsplanung (2022/23 bis 2031/32) für die Grundschule Hamersleben die gesetzlichen Mindestanforderungen an einen selbständigen Grundschulstandort unterschritten werden, ist die Verwaltung berechtigt, einen Antrag auf Gründung eines Grundschulverbundes mit der Grundschule Gröningen ohne erneuten Beschluss zu beantragen.