Sitzung: 06.05.2021 HA-VG/016/2021
Vorlage: VG/126/21-BV
Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme
in Höhe von 2.747.800,00 €.
Der Verbandsgemeindebürgermeister erhält gleichzeitig die
Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden
Bedingungen:
- Kreditlaufzeit: |
maximal 40 Jahre |
- Zinsfestschreibung: |
maximal 40 Jahre |
- Zinssatz: |
der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 4 Angeboten |
- Zins- und Tilgungszahlung: |
vierteljährlich, nach 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (Tilgung ab 31.03.2023). |