Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme

in Höhe von 2.747.800,00 €.

Der Verbandsgemeindebürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:

 

- Kreditlaufzeit:

maximal 40 Jahre

- Zinsfestschreibung:

maximal 40 Jahre

- Zinssatz:

der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 4 Angeboten

- Zins- und Tilgungszahlung:

vierteljährlich, nach 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (Tilgung ab 31.03.2023).