Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und erteilt Herrn Stankewitz das Wort.

 

Dieser führt kurz zum Sachverhalt aus. Dabei geht er auf den Umstand ein, dass aufgrund der Überschneidung mit der letzten Beschlusssache erneut keine Beteiligung der Verbandsgemeinde erfolgt ist. Dies soll für das Abrechnungsjahr 2022 auf jeden Fall erfolgen. Frau Schliebener wird den Landkreis Börde darauf nochmal hinweisen.

 

Es werden keine Rückfragen der Mitglieder gestellt.

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

 

Einstimmig, bei einer Stimmenenthaltung, ergeht folgende Empfehlung:

 

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Börde e.V. über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für den Hort der freien Schule Großalsleben für das Haushaltsjahr 2021.