Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er gibt den Hinweis auf einen Rechtschreibfehler und erteilt anschließend Herrn Stankewitz das Wort. Dieser führt kurz zum Sachverhalt aus und bittet Herrn Stübig, zu den Möglichkeiten für die Verbandsgemeinde vorzutragen.

 

Herr Stübig stellt sich und seinen Aufgabenkreis vor. Er gibt den Hinweis, dass die Verbandsgemeinde als Schulträger die Entscheidung zu den Grundschulen zu treffen hat. Der Beschluss muss allerdings den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Besonders kritisch sieht er den Standort Hamersleben. Hier wird bereits im Schuljahr 2023/2024 die Mindesteinschülerzahl von 15 Kindern unterschritten. In diesem Schuljahr ist auch die Gesamtschülerzahl von 62 Kindern (60 Kinder mit einem Puffer von 2 Kindern) unterschritten. Hier müsste eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Da es auch in den weiteren Jahren zu einer Unterschreitung beider Messgrößen kommt, würde aus Sicht von Herrn Stübig ein Ausnahmeantrag nicht genehmigt werden. Auch Kroppenstedt ist ab dem Schuljahr 2027/2028 als kritisch einzustufen. Dort liegt die Gesamtschüleranzahl unter 60 Kindern und auch die Einschülerzahl unter 15 Kindern. Allerdings muss auch die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zu diesem Zeitpunkt abgewartet werden.

 

Das größte Problem sieht Herr Stübig für den Standort Hamersleben. Hier sieht er die Möglichkeit eines klassischen Schulverbundes mit einem Hauptstandort, an dem mindestens 80 Kinder beschult und einem Nebenstandort, an dem mindestens 40 Kinder beschult werden. Denkbar wäre aber auch ein Verbund aller Standorte. Also ein Hauptstandort mit 3 Teilstandorten. Eine weitere Alternative wäre noch die Änderung der Schuleinzugsbezirke. Hier gibt er zu bedenken, dass die Schüler dann bei einer Änderung an einem anderen Standort fehlen würden. Als Möglichkeit 3 würde die Fusion zu einer Schule denkbar sein. Dies gibt das derzeitige Schulgesetz her. Nach diesem kann eine Schule mehrere Standorte betreiben. Diese Regelung wurde neu aufgenommen.

 

Herr Gürke bedankt sich für die Ausführungen. Er hat eine Rückfrage zum Thema Fusion. Hier stellt er die Frage, ob die Fusion möglicherweise abgelehnt wird, weil die Räumlichkeiten die Anforderungen nicht erfüllen.

 

Herr Stübig antwortet, dass er genau aus diesem Grund die Variante nicht befürworten würde.

 

Herr Gürke erfragt, ob ein Grundschulverbund später erweitert werden kann.

 

Herr Stübig verneint dies. Die Gründung muss jetzt aufgrund der Experimentierklausel (§ 11 SchulG LSA / Schulversuche) zu Beginn beantragt werden.

 

Herr Gürke erfragt die Bestandssicherheit der Experimentierklausel.

 

Herr Stübig führt aus, dass das Model 1:1 (ein Hauptstandort und ein Nebenstandort) gesetzlich im SchulG LSA festgeschrieben ist.

Das Modell 1:3 aufgrund die Experimentierklausel hat der derzeitige Minister zu unterzeichnen. Der derzeitige Minister sieht dies positiv. Herr Stübig sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Antrag der Verbandsgemeinde positiv beschieden werden würde. Dies sei mit der Hausleitung bereits intern abgestimmt.

 

Herr Matthias erfragt, ob die finanziellen Folgen dieser Entscheidung durch das Land berücksichtigt worden.

 

Herr Stübig antwortet, dass das Land die Schule vor Ort erhalten möchte. Daher wurde auch die Möglichkeit zur Gründung eines Schulverbunds geschaffen. Damit wird die Kleinteiligkeit der Schullandschaft bewahrt. Die Kosten für Transfer etc. werden vermieden. Allerdings muss der Gesetzgeber auch die Entwicklung der Bevölkerung beachten. Zusätzlich fehlen dem Land die ausreichenden Kapazitäten bei der Unterrichtsversorgung. Hier wurden bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. Weiterhin wurden unter den Bundesländern Ziele und Lernqualitäten vereinbart. Diese muss das Land ebenfalls einhalten. In diesem Spannungsfeld muss das Land die Gesetzgebung erlassen.

 

Herr Öhlie stellt fest, dass das Ziel “kurze Wege für kurze Beine” sein muss. Er möchte wissen, ob die Zahl 40 für den Nebenstandort Bestand hat.

 

Herr Stübig führt aus, dass diese Zahl derzeit im Gesetz verankert ist. Allerdings kann es sein, dass eine neue Landesregierung diese Rahmenbedingung anpasst. Auch kann es sein, dass die Experimentierklausel ebenso entfällt.

 

Herr Stankewitz erfragt, wer die Leitung einer neuen Schule nach der Experimentierklausel übernehmen würde.

 

Herr Stübig antwortet, dass die Stelle aufgrund der Schülerzahl neu bewertet wird. Darauf können sich die derzeitigen Schulleiterinnen aber auch jede weitere befähigte Lehrerin bzw. Lehrer bewerben.

 

Herr Willamowski bekommt das Rederecht. Für ihn ist die Statistik immer wie in eine “Kristallkugel schauen”. Kroppenstedt wäre nach den Statistiken vorheriger Schulentwicklungsplanungen bereits geschlossen. Des Weiteren sieht er eine Wanderungsbewegung von der Stadt aufs Land. Auch sieht er eine große Unsicherheit darin, dass durch die Neuwahl der Landesregierung das Gesetz erneut angepasst wird.

 

Herr Öhlie hat das Rederecht. Er sieht Hamersleben als gefährdet an und will eine Entscheidung zum Erhalt aller Standorte treffen. Daher sieht er zwingend die Notwendigkeit zu einem Schulverbund.

 

Herr Bollmann erhält das Rederecht. Er erfragt, ob auch in den fünf Jahren nachträglich ein Grundschulverbund beantragt werden kann.

 

Herr Stübig führt aus, dass bis zum 31.05.2021 der Schulentwicklungsplan von uns beim Landkreis Börde vorgelegt werden muss. Sollte hier ein Teil enthalten sein, der nicht genehmigt werden kann, wird auch der Schulentwicklungsplan vom Landkreis Börde abgelehnt werden. Er sieht aufgrund der Zahlen in Hamersleben für die Verbandsgemeinde ein Problem. Die Kinder sind bereits geboren und daher keine „Kaffeesatzleserei“. Es soll zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben. Dies ist die klare Hausmeinung im Ministerium. Daher muss die Schulentwicklungsplanung mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, so dass bereits frühzeitig Planungen vorangetrieben werden, wie bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen an Mindestschülerzahlen durch den Träger reagiert wird.

 

Herr Buchholz erfragt, mit welcher Schule ein Grundschulverbund zu gründen wäre.

 

Herr Stankewitz fasst nochmal die drei Varianten zusammen. Derzeit würde nur der Standort Gröningen für die Variante als Hauptstandort mit einem Nebenstandort in Frage kommen.

 

Herr Gürke erfragt, ob es einen neueren Datenstand für die Kinderzahlen gibt.

 

Frau Schliebener verneint dies, wird aber nochmal die Zahlen anfordern.

 

Des Weiteren gibt Herr Gürke zu bedenken, dass die Gemeinde Am Großen Bruch derzeit ein neues Baugebiet in Wulferstedt erschließt.

 

Herr Stankewitz erhält das Wort und erfragt, ob jahrgangsübergreifender Unterricht von der Qualität schlechter, besser oder gleichbleibend von den Lehrkräften bewertet wird.

 

Frau Friebertshäuser führt aus, dass diese Unterrichtsform ein Kompromiss sei. Für sie ist es wichtig, dass dadurch alle Standorte erhalten bleiben.

 

Herr Stankewitz schlägt vor, dass die Verwaltung den Auftrag bekommen soll, eine Änderung der Beschlussvorlage vorzubereiten. Diese soll im Punkt 3 aufzeigen, dass bei Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen für den selbstständigen Grundschulstandort Hamersleben ein Schulverbund mit Gröningen zu gründen ist.

 

Herr Stübig fasst zusammen, was er verstanden hat. Der Beschluss muss vorsehen, dass zwischen den Schulen das pädagogische Konzept bereits in Vorbereitung eines möglichen Antrags zu erarbeiten ist. Mindestens 6 Monate vor Gründung eines Verbunds müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Herr Gürke erfragt, ob noch eine weitere Bedingung in den Beschluss eingefügt werden kann und zwar, dass der Schulverbund erst gegründet wird, wenn ein Ausnahmeantrag abgelehnt wird.

 

Dies wird eindeutig von Herrn Stübig verneint. Es muss eine klare Regelung beschlossen werden. Wenn der Standort gefährdet ist, wird ein Schulverbund zwischen Hamersleben und Gröningen gegründet. Weitere Bedingungen sind nicht zulässig.

 

Herr Gürke erfragt, wie lang der derzeitige Schulentwicklungsplan gültig ist und wann er wieder fortgeschrieben wird.

 

Herr Stübig antwortet, dass die Planung alle fünf Jahre fortzuschreiben ist. Es kann allerdings wie in der letzten Periode zur Verlängerung der Schulentwicklungsplanung kommen. Die Schulentwicklungsplanung ist jetzt über einen Zeitraum von 5 Jahren zu beschließen. Allerdings muss auch ein Ausblick gegeben werden, wie im langfristigen Zeitraum (10 Jahre) der Schulträger plant, mit den Schulen umzugehen. Diese langfristige Planung ist allerdings nicht festgeschrieben.

 

Herr Stankewitz erfragt, ob es mit der Experimentiermöglichkeit dauerhafte Sicherheit für alle Standorte gibt.

 

Herr Stübig führt aus, dass nach den derzeitigen Rahmenbedingungen ein Fortbestand gesichert ist. Wie sich dies in Zukunft entwickelt, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung muss regelmäßig geprüft werden. Eine Garantie kann es nicht geben. Allerdings steht das Land gegenüber der Gemeinde auch in einer Verantwortung.

 

Herr Matthias erfragt, ob es eine Umkehr des Schulverbunds gibt.

 

Herr Stübig führt die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen für die Gründung eines neuen Schulstandorts aus.

 

Herr Matthias erfragt weiterhin, ob die Schulleitung selber entscheidet, wo welche Kinder beschult werden.

 

Herr Stübig führt aus, dass an jedem Standort alle Klassenstufen angeboten werden müssen.

 

Herr Matthias erfragt, ob die Regelungen auch für einen freien Träger gelten.

 

Dies verneint Herr Stübig, da hier die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit greifen.

 

Herr Öhlie erfragt, wann durch die Verbandsgemeinde gehandelt werden muss. Er zitiert dazu das Gesetz.

 

Herr Stübig führt aus, dass bereits vorab durch den Schulträger Lösungswege zu untersuchen sind. Daher hat der Gesetzgeber die Formulierung so gewählt.

 

Herr Gürke erfragt, warum erst kurz vor Ende der Legislaturperiode die Entscheidung zu treffen ist.

 

Herr Stübig führt aus, dass die Rahmenbedingungen bereits lange bekannt sind. An diesen hat sich nichts geändert.

 

Herr Matthias bittet darum, dass die Nachbargemeinden angefragt werden, ob eine Erweiterung der Schulbezirke über die Gemeindegrenzen hinweg zu Gunsten der Standorte Ausleben bzw. Hamersleben denkbar wären.

 

Herr Graßhoff bekommt das Rederecht vom Vorsitzenden. Er sieht keine Chance in dieser Option, Schulbezirke zu ändern und Kinder aus Nachbargemeinden zu holen. Wackersleben ist aus der Verwaltungsgemeinschaft ausgetreten. Eine Annährung ist nicht in Sicht. Er erwartet Solidarität von den anderen Mitgliedsgemeinden, um den Standort Hamersleben langfristig zu sichern.

 

Das Gremium diskutiert die Vor- und Nachteile aller Varianten.

 

Herr Gürke erfragt, wie es andere Gemeinden machen, die noch ländlicher geprägt sind.

 

Herr Stübig trägt aus den Überlegungen und Entwicklungen anderer Gemeinden vor.

 

Herr Hobohm bekommt das Rederecht. Er möchte alle Standorte erhalten, unabhängig, ob diese selbstständig oder als Verbund gesichert werden.

 

Herr Gürke geht auf den Beschlussvorschlag ein. Punkt 1 und 2 können unverändert erhalten bleiben. Punkt 3 müsste so geändert werden, dass bei einer Unterschreitung der Schülerzahl am Standort Hamersleben umgehend ein Grundschulverbund mit Gröningen zu gründen wäre.

 

Herr Stankewitz schlägt vor, dass die Verwaltung den Auftrag vom Gremium erhalten sollte, den Beschlussvorschlag entsprechend abzuändern und dem Haupt- und Finanzausschuss erneut vorzulegen.

 

Herr Matthias erfragt, inwieweit dies Auswirkungen auf den Schülertransport, die Stundenzuweisung und das Lehrpersonal hätte.

 

Herr Stübig trägt vor, dass es nur für das Lehrpersonal Auswirkungen hätte. Dieses könnte dann an beiden Standorten flexibel eingesetzt werden.

 

Herr Gronenberg bekommt das Rederecht und erfragt, warum ein Schulverbund mit geringeren Stundenzuweisungen vom Land ausgestattet wird.

 

Herr Stübig begründet dies über die Anrechnungsstunden der Schulleitung.

 

Herr Stankewitz erfragt bei Herrn Stübig, ob eine Beteiligung weiterer Gremien außerhalb des Verbandsgemeinderats erfolgen muss.

 

Herr Stübig verneint dies, denn dies erfolgt nur auf Kreisebene.

 

Änderungsantrag

Herr Gürke erfasst den folgenden Vorschlag von Herr Stankewitz als Antrag und stellt diesen zur Abstimmung:

 

Der Schul- und Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung der Verbandsgemeinde, den Punkt 3 der Vorlage dahingehend zu ändern, dass bei einer Gefährdung des Standorts Hamersleben dieser durch einen Schulverbund mit der Grundschule Gröningen zu sichern ist.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.

 

Die Formulierung soll durch die Verwaltung verfahrensrechtlich korrekt erarbeitet und mit Herrn Stübig abgestimmt werden.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Änderungsantrages zu Punkt 3 des Beschlusstextes ergeht einstimmig folgende Empfehlung

 

Beschluss:

1.) Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Grundschüler der Verbandsgemeinde im Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 an den selbstständigen Grundschulstandorten Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zu beschulen.

2.) Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Schließung einzelner Standorte aus, solange die gesetzlich vorgegebenen Mindestschülerzahlen eingehalten werden.

3.) Sollte im Zeitraum der Schulentwicklungsplanung (2022/23 bis 2031/32) ein Standort in seiner Bestandsfähigkeit als selbstständiger Grundschulstandort aufgrund zu geringer Schülerzahlen nachhaltig gefährdet sein, wird die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig beabsichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Herr Hobohm und Herr Graßhoff verlassen um 19:58 Uhr die Sitzung.